HRA 100734:Jens Kollmorgen e.K., Braunschweig, Hamburger Str. 273c, 38114 Braunschweig.Die Firma ist erloschen.
Jens Kollmorgen e.K., Braunschweig, Hamburger Str. 273c, 38114 Braunschweig. Der Inhaber hat das Vermögen der Kollmorgen GmbH mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 100568) als deren Alleingesellschafter im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 als Ganzes übernommen. Die Eintragung ist beim übertragenden Rechtsträger zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Jens Kollmorgen e.K., Königslutter (Hamburger Str. 273 c, 38114 Braunschweig). Sitz verlegt, nun: Braunschweig.
Kollmorgen Bildsysteme GmbH & Co. KG, Königslutter (Am Kleiberg 14, 38154 Königslutter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2007 mit der Kollmorgen Bildsysteme Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Königslutter (Amtsgericht Braunschweig HRB 100711) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kollmorgen Bildsysteme GmbH & Co. KG, Königslutter (Am Kleiberg 14, 38154 Königslutter). Der ehemalige Kommanditist Jens Kollmorgen führt den Betrieb als einzelkaufmännisches Unternehmen fort. Nach Firmenänderung nunmehr: Jens Kollmorgen e.K. Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Kollmorgen Bildsysteme Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Königslutter. Nunmehr: Inhaber: Kollmorgen, Jens, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒.