HRB 9038 HL: Jens W. Ehlers Management GmbH, Ahrensburg, Bleicher Ufer 13, 19053 Schwerin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.10.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Tostedt, HRB 5133) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 9038 HL: Jens W. Ehlers Management GmbH, Ahrensburg, Bleicher Ufer 13, 19053 Schwerin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die HCE Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Jesteburg (Amtsgericht Tostedt, HRB 5133) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9038 HL: Jens W. Ehlers Management GmbH, Ahrensburg, Bleicher Ufer 13, 19053 Schwerin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BARBARELLA Modeschmuck Vertriebsges. m.b.H. mit Sitz in Buchholz (Amtsgericht Tostedt, HRB 2840) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9038 HL: Jens W. Ehlers Management GmbH, Ahrensburg, Bleicher Ufer 13, 19053 Schwerin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Jens W. Ehlers Geschäftsführung GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 8939 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9038 HL: Jens W. Ehlers Management GmbH, Ahrensburg, Bleicher Ufer 13, 19053 Schwerin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Jens W. Ehlers Unternehmensberatung GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 8969 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen