HRB 201399: Jens-Karl Lange Industriewartung AG, Wulften, Röderstraße 3, 37199 Wulften. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 201399: Jens-Karl Lange Industriewartung AG, Wulften, Röderstraße 3, 37199 Wulften. Bestellt als Vorstand: Fahlbusch, Carina, Wulften am Harz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Lange, Helga, Wulften, * ‒.‒.‒‒.
Jens-Karl Lange Industriewartung AG, Wulften, Röderstraße 3, 37199 Wulften. Bestellt als Vorstand: Lange, Helga, Wulften, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Lange, Jens-Karl, Wulften, * ‒.‒.‒‒.
Jens-Karl Lange Industriewartung AG, Wulften, Röderstraße 3, 37199 Wulften. Nicht mehr Vorstand: Drontmann, Bernd, Katlenburg-Lindau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Lange, Jens-Karl, Wulften, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Jens-Karl Lange Industriewartung AG, Wulften, Röderstraße 3, 37199 Wulften. Aktiengesellschaft. Satzung vom 26.08.2010. Geschäftsanschrift: Röderstraße 3, 37199 Wulften. Wartung, Ab- und Aufbau sowie der Transport von Industrieanlagen und Maschinen, die Vermietung von Arbeitsgeräten und die Arbeitnehmerüberlassung. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Drontmann, Bernd, Katlenburg-Lindau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Jens-Karl-Lange, Industriewartung, eingetragener Kaufmann mit Sitz in Wulften (Amtsgericht Göttingen HRA 200482 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Göttingen HRA 200482) am 20.12.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.