Jericho Informationstechnik GmbH, Warendorf, Splieterstr. 27, 48231 Warendorf.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.12.2006 wirksam geworden.
Jericho Informationstechnik GmbH, Warendorf (Splieterstr. 27, 48231 Warendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2006, geändert durch Beschluss vom 31.08.2006. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Marienfeld, Markus, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des gesamten Vermögens der Jericho Informationstechnik e.K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRA 6788 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.