Jessener Gemüseanbau GmbH, Ruhlsdorf OT Rehain, Wittenberger Str. 4, 06917 Ruhlsdorf OT Rehain. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.12.2003 mit der Jessener Frischgemüse Verarbeitungs GmbH (nunmehr Gemüsering Jessen GmbH mit dem Sitz in Jessen) (Amtsgericht Stendal HRB 15197) ist durch die Verschmelzung ab deren Wirksamkeitszeitpunkt beendet. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gemüserin Jessen GmbH mit dem Sitz in Jessen (Amtsgericht Stendal HRB 15197) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 8.12.2010 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Nicht eingetragen: .Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stendal
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