HRB 702197:Jetpack Druckweiterverarbeitung und Verpackungsservice GmbH, Mannheim (Bergiusstr. 18-20, 68219 Mannheim). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 702197:Jetpack Druckweiterverarbeitung und Verpackungsservice GmbH, Mannheim (Bergiusstr. 18-20, 68219 Mannheim). Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Jetpack Druckweiterverarbeitung und Verpackungsservice GmbH, Mannheim, (Bergiusstr. 18-20, 68219 Mannheim).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 296/08) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Jetpack Druckweiterverarbeitung und Verpackungsservice GmbH, Mannheim (Bergiusstr. 18-20, 68219 Mannheim). Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das Konfektionieren, Weiterverarbeiten und Verpacken von Druck- und Werbeerzeugnissen, die Arbeitnehmerüberlassung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.04.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CKC Konfektionierung & Verpackung GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 7575) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Jetpack Druckweiterverarbeitung und Verpackungsservice GmbH, Mannheim (Bergiusstr. 18-20, 68219 Mannheim). Bestellt als Geschäftsführer: Yilmaz, Hakan, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kilic, Abdülselam, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒.
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