HRA 15345: Jetter Ingenieur- und Service GmbH & Co. KG, Gersthofen, Dieselstraße 43, 86368 Gersthofen. Sitz verlegt, nun: Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Walchstraße 2, 86157 Augsburg. Personendaten (Sitz) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Jetter Ingenieur- und Service Verwaltungs GmbH, Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 21386).
HRB 21386: Jetter Ingenieur- und Service Verwaltungs GmbH, Gersthofen, Dieselstraße 43, 86368 Gersthofen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2016 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsjahr) und 10 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Walchstraße 2, 86157 Augsburg.
Jetter Ingenieur- und Service Verwaltungs GmbH, Gersthofen (Dieselstraße 43, 86368 Gersthofen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jetter, Horst, Biberbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Olescher, Eduardt, Aindling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jetter Ingenieur- und Service GmbH & Co. KG, Gersthofen (Dieselstraße 43, 86368 Gersthofen). Die Ausgliederung wurde am 30.09.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15316).
Jetter Ingenieur- und Service GmbH & Co. KG, Gersthofen (Dieselstraße 43, 86368 Gersthofen). Der Einzelkaufmann Jetter Horst, Biberbach, * ‒.‒.‒‒ hat sein unter der bisherigen Firma Horst Jetter e.K., Ort der Niederlassung: Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRA 15316) betriebenes Unternehmen gemäß Ausgliederungsvertrag und -beschluss je vom 25.08.2005 durch Übertragung auf die Gesellschaft aus seinem Vermögen ausgegliedert.Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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