JgV-Journaling Verlag GmbH, Bad Herrenalb, (Eichenwaldstr. 8, 76332 Bad Herrenalb).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.12.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
JgV-Journaling Verlag GmbH, Bad Herrenalb, (Eichenwaldstr. 8, 76332 Bad Herrenalb).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Biller, Klaus F., Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "JgV-Journaling e.K., Inhaber Klaus F. Biller", mit Niederlassung in Oldenburg weiterführen wird. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.