| 11 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Reckmeyer, Thomas Johannes, Wiesbaden,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.01.2026
Boos
b)
Fall 12 |
| 10 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Baller, Birgit, Geisenheim, * ‒.‒.‒‒
Evers, Arne Nils, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
Heselhaus, Felix Johannes Franz, Mainz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.10.2025
Bach
b)
Fall 11 |
| 9 |
a)
JoHo MVZ GmbH |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Schneider, Thomas Harold, Mainz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform,
Firma, Sitz) beschlossen. |
a)
27.08.2024
Boos
b)
Fall 9 |
| 8 |
c)
Zweck des Unternehmens ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege sowie
die Förderung von Einrichtungen der
Wohlfahrtspflege zur Behandlung und
medizinischen Versorgung von
hilfsbedürftigen Personen im Rahmen einer
möglichst optimalen ambulanten
Versorgung der Bevölkerung. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb
Medizinischer Versorgungszentren im
Sinne des § 95 SGB V, wie sie in dem
nachfolgenden Absatz näher beschrieben
sind.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Gründung und der Betrieb medizinischer
Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von §
95 SGB V zur Erbringung aller hiernach
zulässigen ärztlichen und nicht-ärztlichen
Leistungen und aller hiermit im
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten,
insbesondere zur Sicherstellung der
vertragsärztlichen ambulanten Versorgung
sowie zur Ausübung sonstiger ärztlicher
Tätigkeiten unter Berücksichtigung des
ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher
Vorschriften und des Grundsatzes der
freien Arztwahl. Weitere
Versorgungsformen stehen der
Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich
zulässig sind.
Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen
Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck
zu dienen geeignet sind.
Weiter wird der Satzungszweck verwirklicht
durch die Einbeziehung oder die
Erbringung von Kooperationsleistungen (§
57 Abs. 3 AO) im Wege eines planmäßigen
Zusammenwirkens mit anderen
steuerbegünstigten Körperschaften; das
sind solche Gesellschaften im
Unternehmensverbund der St. Josefs-
Hospital Wiesbaden Stiftung (sog. JoHo-
Verbund).
Bei den einbezogenen
Kooperationsleistungen von anderen
steuerbegünstigten Körperschaften handelt
es sich um medizinische und
infrastrukturelle und sonstige Leistungen,
die der Verwirklichung der in den
vorangehenden Absätzen 1 bis 4
beschriebenen Zwecksetzung dienen.
lnsbesondere handelt es sich dabei um
- Overhead-Leistungen wie Management-
Leistungen, Personalwesen, Controlling,
Finanz- und Rechnungswesen, rechtliche
Beratung,
- Vertragsmanagement;
- pflegerische Leistungen;
- Hygiene-Dienstleistungen;
- Versorgung mit räumlicher sowie
technischer und medizinischer lnfrastruktur;
- Betriebs-und Gebäudemanagement;
- Unternehmenskommunikation;
- Archivdienstleistungen;
- Qualitäts-und Risikomanagement;
- lT-Dienstleistungen und -lnfrastruktur;
- Wirtschaftsdienste (insbesondere
Lagertätigkeiten, Einkauf, Glas- und
Unterhaltsreinigung, Wäschereinigung).
Bei den zu erbringenden
Kooperationsleistungen handelt es sich um
Leistungen, die der Zweckverwirklichung
der jeweiligen leistungsbeziehenden
Gesellschaft aus dem JoHo-Verbund
dienen. lnsbesondere handelt es sich dabei
um
- ärztliche Leistungen, z.B.
anästhesiologische Leistungen;
- pflegerische Leistungen;
- begleitende organisatorische Leistungen,
wie etwa Planungs- und
Koordinationsleistungen im Bereich des
ambulanten Operierens (AOP);
- Leistungen medizinisch-technischer
Fachkräfte (wie z.B. MTA, MTRA). |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck und
Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 8 (Ärztliche Leitung)
beschlossen. |
a)
17.05.2024
Rothe
b)
Fall 8 |
| 7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gabriel, Jens, Kiedrich, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reckmeyer, Thomas Johannes, Wiesbaden,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.01.2024
Boos
b)
Fall 7 |