Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
3 |
a)
JoPi Holding GmbH
c)
Die erlaubnisfreie Verwaltung ei-
genen Vermögens, insbesonde-
re die Nutzung und Verwaltung
von Grundbesitz sowie die Betei-
ligung an anderen Gesellschaften
und die Tätigkeit als geschäftslei-
tende Holding. Die Gesellschaft
kann andere Unternehmen und
Gesellschaften - auch mit einem
abweichenden Unternehmensge-
genstand - errichten, erwerben,
sich an solchen beteiligen, bei ih-
nen die persönliche Haftung über-
nehmen und deren Geschäfte füh-
ren, auch soweit hierzu bei den
Beteiligungsunternehmen für de-
ren Tätigkeit eine Erlaubnis not-
wendig ist. |
29.000,00 EUR |
b)
Geschäftsführer:
2.
Pinno, Jan, * ‒.‒.‒‒, Flensburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 29.11.2023
und den Änderungsbeschluss der
Gesellschafterversammlung vom
28.12.2023 ist die Erhöhung des
Stammkapitals von 25.000,00 EUR
um 4.000,00 EUR auf 29.000,00
EUR beschlossen worden.
Außerdem ist der Gesellschafts-
vertrag durch den Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom
29.11.2023 und den Änderungsbe-
schluss der Gesellschafterversamm-
lung vom 28.12.2023 neu gefasst
worden. Dabei wurden geändert:
Die Firma, der Gegenstand des Un-
ternehmens und das Stammkapital. |
a)
17.04.2024
Stach |
HRB 1481 NI: Zweite Rose & Rose Appartmentvermietungs- und verwaltungsgesellschaft mbH, Rantum (Sylt), Terpstig 76, 25980 Sylt OT Morsum. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Trümper, Andrea; Prokura: 1. Mittelbach, Dorothea, geb. Barde, * ‒.‒.‒‒, Kumhausen; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Bemerkung: Tag der ersten Eintragung aufgrund vorheriger Eintragung beim Amtsgericht Hamburg, HRB 60148, berichtigt: Tag der ersten Eintragung: 08.12.1995.
HRB 1481 NI: Zweite Rose & Rose Appartmentvermietungs- und verwaltungsgesellschaft mbH, Rantum (Sylt), Terpstig 76, 25980 Sylt OT Morsum. Geschäftsführer: 6. Barde, Nadia, * ‒.‒.‒‒, Kassel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rose, Jan Hendrik.
HRB 1481 NI: Zweite Rose & Rose Appartmentvermietungs- und verwaltungsgesellschaft mbH, Rantum (Sylt), Terpstig 76, 25980 Sylt OT Morsum. Die Geschäftsanschrift wurde geändert und neu eingetragen.
HRB 1481 NI: Zweite Rose & Rose Appartmentvermietungs- und verwaltungsgesellschaft mbH, Rantum (Sylt), Strandweg 14, 25980 Sylt / Rantum. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 hat zum Zwecke der Abspaltung das Stammkapital um 100,00 EUR auf 25.700,00 EUR erhöht und die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2021 Teile des Vermögens (Teilbetriebe Hotel Hof Galerie, Hotel 54° Nord und Hotel ApartHotel Seepferdchen) der Rose & Rose Appartmentvermietungs- und verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rantum (Amtsgericht Flensburg HRB 1105 NI) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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