Joachim Duchstein Automobile GmbH, Cloppenburg, Hasporter Damm 141, 27749 Delmenhorst. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Delmenhorst beschlossen. Sitz nun: Delmenhorst. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Joachim Duchstein Automobile GmbH mit Sitz in Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg, HRB 140024) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Joachim Duchstein Automobile GmbH, Delmenhorst, Hasporter Damm 141, 27749 Delmenhorst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Joachim Duchstein Automobile mit Sitz in vormals Cloppenburg und nunmehr Delmenhorst (Amtsgericht Oldenburg, HRB 150956) am 06.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Joachim Duchstein Automobile GmbH, Delmenhorst, Hasporter Damm 141, 27749 Delmenhorst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Joachim Duchstein Automobile GmbH mit Sitz in Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 150956) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Joachim Duchstein Automobile GmbH, Cloppenburg, Hasporter Damm 141, 27749 Delmenhorst. Die Gesellschafterversammlung hat am 31.05.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
Joachim Duchstein Automobile GmbH, Delmenhorst, Hasporter Damm 141, 27749 Delmenhorst. Die Gesellschafterversammlung hat am 31.05.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
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