HRB 7733: Jochen Brill Immobilien Verwaltungs-GmbH, Lennestadt-Grevenbrück, Industriestraße 6, 57368 Lennestadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Brill, Jochen, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brill, Cathrin Maria, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Jochen Brill Immobilien Verwaltungs-GmbH, Lennestadt-Grevenbrück (Industriestr. 6, 57368 Lennestadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 17. November 2004 in der Form der Anmeldung vom 21. Dezember 2004 festgestellt. Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Jochen Brill Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Lennestadt-Grevenbrück und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigtniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben oder sich an solchenbeteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und ganz oder teilweise Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Brill, Jochen, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒, Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.