Jochen Hempelmann Mineralölhandelsgesellschaft mbH, Hiddenhausen (Bünder Str. 184, 32120 Hiddenhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hempelmann Tankstellen- und Waschstraßenbetriebe GmbH am 17.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jochen Hempelmann Mineralölhandelsgesellschaft mbH, Hiddenhausen (Bünder Str. 184, 32120 Hiddenhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hempelmann Tankstellen- und Waschstraßenbetriebe GmbH mit Sitz in Hiddenhausen (AG Bad Oeynhausen HRB 5910) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.