Jochen Oberrecht GmbH, Bell (Am Rothen Berg 1, 56745 Bell). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OBERRECHT GMBH am 27.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Jochen Oberrecht GmbH, Bell (Am Rothen Berg 1, 56745 Bell). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2006 mit der OBERRECHT GmbH mit Sitz in Bell ( AG Koblenz HRB 14895) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.