Joh. A. Benckiser AG, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2006 im Wege des Formwechsels nach Maßgabe des Umwandlungsplan vom 21.04.2006 in die Joh. A. Benckiser SE mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (HRB 60381) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Diese Eintragung ist am 18.07.2006 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Joh. A. Benckiser AG, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Beim Registergericht wurde ein Umwandlungsplan nebst künftiger Satzung und Umwandlungsbericht eingereicht, wonach die Gesellschaft formwechselnd in eine Societas Europaea (SE) mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein unter der Firma Joh. A. Benckiser SE umgewandelt wird. Gemäß Art. 37 Abs. 5, Art. 21 SE-VO i.V.m. § 5 SEAG und § 61 Satz 2 UmwG wird ergänzend bekanntgemacht: Gläubiger, deren Rechte vor der Umwandlung begründet worden sind, und die glaubhaft machen, dass die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet, können binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Umwandlung Sicherheit verlangen (§§ 22 i.V.m. 204 des Deutschen Umwandlungsgesetzes i.V.m. Artikel 15 SE-VO). Mit der Bekanntmachung der Umwandlung wird dieser Hinweis wiederholt. Erschöpfende Auskünfte hierzu können eingeholt werden bei - und ein Verlangen nach Sicherheitsleistung der genannten Art ist zu richten an - Joh. A. Benckiser AG / Joh. A. Benckiser SE, Ludwig-Bertram-Straße 8+10, 67059 Ludwigshafen. Sofern ein Aktionär der Auffassung ist, dass die im Umwandlungsplan bestimmten Anteile an der John. A. Benckiser SE als neuer Rechtsträgerin zu niedrig bemessen seien oder die Mitgliedschaft bei dieser kein ausreichender Gegenwert für die Anteile an der sich umwandelnden Joh. A. Benckiser AG sei, kann er von der Joh. A. Benckiser AG / Joh. A. Benckiser SE einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen, die auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt wird ( §§ 196 Satz 1, 195 Abs. 2 des deutschen Umwandlungsgesetzes i.V.m. Art. 15 Abs. 1 SE-VO). Erschöpfende Auskünfte hierzu können eingeholt werden bei Joh. A. Benckiser AG / Joh. A. Benckiser SE, Ludwig-Bertram-Straße 8+10, 67059 Ludwigshafen. Im übrigen bestehen besondere Vorschriften zum Schutze von Aktionären, die der Umwandlung widersprechen, nicht. Solche Aktionäre sind auf die allgemeinen Rechtsbehelfe wie insbesondere eine Anfechtungsklage verwiesen.
Joh. A. Benckiser AG, Ludwigshafen am Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 02.03.2006 mit Nachtrag vom 29.03.2006. Das Halten und die Verwaltung des gemeinsam über die Gesellschaft gehaltenen Vermögens der Aktionäre. Zur Zeit besteht dieses Vermögen im wesentlichen aus einer mittelbar gehaltenen Minderheitsbeteiligung an der Reckitt Benckiser plc, London, sowie aus sonstigen Vermögenswerten der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann die vorgenannten Beteiligungen insgesamt oder teilweise veräußern, weitere Vermögenswerte erwerben und ihre Vermögensanlagen diversifizieren. Die Gesellschaft unterstützt die Aktionäre im Rahmen dazu abzuschließender Dienstleistungsverträge auch bei der Verwaltung ihres außerhalb der Gesellschaft gehaltenen Privatvermögens und in anderen Angelegenheiten ihrer privaten Lebensführung. 51.137.500,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Harf, Peter, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dreste, Richard, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒; Fader-Sattler, Elgin, Speyer, * ‒.‒.‒‒; Feucht, Siegfried, Ellerstadt, * ‒.‒.‒‒; Müller, Marianne, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Steinhauser, Andrea, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Joh. A. Benckiser GmbH, Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 2540) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006 mit Nachtrag vom 29.03.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 51.137.500 Stückaktien, die alle auf den Namen laufen. Sie werden zu 1,00 EUR je Stückaktie ausgegeben. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind - Dr. Renate Reimann-Haas, Laudenbach- Dr. Wolfgang Reimann, Bensheim - Dr. Stefan Reimann-Andersen, Bamberg- Matthias Reimann-Andersen, Tegernsee. Den ersten Aufsichtsrat bilden- Dr. Wolfgang Reimann, Dipl.-Chemiker, Bensheim (Vorsitzender)- Dr. Renate Reimann-Haas, Dipl.-Chemikerin, Laudenbach- Dr. Stefan Reimann-Andersen, Dipl.-Chemiker, Bamberg. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen je nach der Bestimmung des Aufsichtsrats. Gründungskosten trägt die Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von 175.000,00 EUR. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden.