HRB 200839: "Nordmark" Kraftverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Emden, Petkumer Straße 87, 26725 Emden. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und § 17 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Krummhörn beschlossen. Sitz verlegt, nun: Krummhörn. Neue Geschäftsanschrift: Van-Wingene-Straße 7, 26736 Krummhörn.
"Nordmark" Kraftverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Emden (Petkumer Straße 87, 26725 Emden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb Logistiklägern, logistische Dienstleistungen, Güterfernverkehr b) die Vornahme ergänzender oder artverwandter steuerbegünstigter Maßnahmen, c) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens, d) der Eintritt in solche Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen und/oder die Verwaltung des Betriebsvermögens solcher Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dirks, Johann Friedrich Helmut, Krummhörn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der DUS GmbH mit Sitz in Emden (AG Aurich, HRB 100100) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 19.03.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 19.03.2008. Die Abspaltung ist wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.