Joh. Gebler GmbH, Burggen, Landkreis Weilheim-Schongau (Hausenriedstr. 1, 86977 Burggen). Die Verschmelzung wurde am 17.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 92598).
Joh. Gebler GmbH, Burggen, Landkreis Weilheim-Schongau (Hausenriedstr. 1, 86977 Burggen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gebler, Johann jun., Viehkaufmann, Burggen. Personendaten angepasst: Geschäftsführer: Gebler, Stefan, Schongau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2008 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafter unter der neu gegründeten Firma Stefan GeblerVieh-Import-Export e.K. mit dem Sitz in Burggen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers in das Handelsregister. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.