HRB 1250: Joh. Hippen Zeitarbeit GmbH, Südbrookmerland, Ekelser Straße 1, 26624 Südbrookmerland. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 1250: Joh. Hippen Zeitarbeit GmbH, Südbrookmerland, Ekelser Straße 1, 26624 Südbrookmerland. Das Registergericht beabsichtigt, vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate ab Veröffentlichung festgesetzt.
HRB 1250: Joh. Hippen Zeitarbeit GmbH, Südbrookmerland, Ekelser Straße 1, 26624 Südbrookmerland. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (Az. 9 IN 149/14) vom 15.05.2020 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 1250:Joh. Hippen Zeitarbeit GmbH, Südbrookmerland, Ekelser Straße 1, 26624 Südbrookmerland.Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (9 IN 149/14) vom 01.09.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Joh. Hippen Zeitarbeit GmbH, Aurich, Osterstr. 44, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Südbrookmerland beschlossen. Südbrookmerland. Geschäftsanschrift: Ekelser Straße 1, 26624 Südbrookmerland.
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