"Johann Fischer-Weins GmbH Wittlich", Wittlich (Schaffweg 2, 54516 Wittlich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Johann Fischer-Weins KG am 04.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Johann Fischer-Weins GmbH Wittlich", Wittlich (Schaffweg 2, 54516 Wittlich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.10.2007 mit der Johann Fischer-Weins KG mit Sitz in Wittlich (AG Wittlich -HRA 11029-) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Johann Fischer-Weins GmbH Wittlich", Wittlich (Schaffweg 2, 54516 Wittlich). Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.