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Johann Hinkel Verlag GmbH, Budenheim (HRB 2916)

Firmendaten

Anschrift
Hermann-Löns-Str. 14
55257 Budenheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06139/92240
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: hinkel-verlag.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 2916
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Johann Hinkel Verlag GmbH aus Budenheim ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 2916 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Johann Hinkel Verlag GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Johann Hinkel Verlag GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 01.12.2006
Veränderung

Johann Hinkel Verlag GmbH, Budenheim (Hermann Löns Str. 14, 55257 Budenheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Laake, Ralf, Handelsvertreter, Budenheim; Laake, Monika, geb. Hinkel, Kauffrau, Budenheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2006 mit der JohannHinkel Verlag e.K. mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz - HRA 40294) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.12.2006
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Laake
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Monika Laake
Geschäftsführer