HRB 62488:Johann Krumm Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Overath, Kölner Straße 7, 51491 Overath.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DIENES GmbH & Co. KG am 09.01.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 62488:Johann Krumm Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Overath, Kölner Straße 7, 51491 Overath.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DIENES GmbH & Co.KG mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRA 19778) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 62488:Johann Krumm Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Overath, Kölner Straße 7, 51491 Overath.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der DIENES GmbH & Co.KG mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRA 19778) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johann Krumm Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Overath, Kölner Straße 7, 51491 Overath. Prokura erloschen: Pischke, Hauke Karlheinz, Overath, * ‒.‒.‒‒.
Johann Krumm Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Remscheid (Kölner Straße 7, 51491 Overath). Overath. Der Sitz ist nach Overath (jetzt Amtsgericht Köln HRB 62488) verlegt.
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