HRA 10131: Johann Langenbahn GmbH & Co. KG, Plaidt, Niederstraße 21, 56637 Plaidt. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Langenbahn & Co. Verwaltungsgesellschaft mbH, Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRB 11288). Nach Verschmelzung der Langenbahn & Co. Verwaltungsgesellschaft mbH, Plaidt (Amtsgericht Koblenz, HRB 11288) nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: MW Verwaltungs GmbH, Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRB 11544). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.07.2020 mit der MV Mineral- und Bodenvermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 11124) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johann Langenbahn GmbH & Co. KG, Plaidt, Niederstraße 21, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der Baustoff-Umschlag GmbH mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz, HRB 10340) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johann Langenbahn GmbH & Co. KG, Plaidt, Niederstraße 21, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der Basalt Mohr GmbH mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz, HRB 11951) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johann Langenbahn GmbH & Co. KG, Plaidt, Niederstraße 21, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2010 mit der Lenz Nachfolger GmbH & Co. KG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz HRA 10153) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johann Langenbahn GmbH & Co. KG, Plaidt, Niederstraße 21, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2010 mit der BASAMO Basalt Mohr GmbH & Co.KG mit Sitz in Plaidt (Amtsgericht Koblenz, HRA 12062) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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