HRA 102280: Johann M.K. Blumenthal GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 120, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Tritasco, Romeo Llegado, Makati /Philippinen / Philippinen, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter: Aurelio, Rizalde Jovita, City Negros Occidental Philippines, * ‒.‒.‒‒.
Kommanditgesellschaft Johann M.K. Blumenthal GmbH & Co., Hamburg (Palmaille 120, 22767 Hamburg). Neue Firma: Johann M.K. Blumenthal GmbH & Co. KG.
Kommanditgesellschaft Johann M.K. Blumenthal GmbH & Co., Hamburg (Palmaille 120, 22767 Hamburg). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Tritasco, Romeo Llegado, Makati /Philippinen, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Kommanditgesellschaft Johann M.K. Blumenthal GmbH & Co., Hamburg (Palmaille 120, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 28. Februar / 01. März 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01. März 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 28. Februar 2006 Teile des Vermögens der "ORION" Schiffahrts-Gesellschaft Reith & Co. GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 55358) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.07.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.