Johann Scholten & Sohn GmbH, Duisburg (Neustr. 17, 47137 Duisburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers am 17.08.2010 wirksam geworden.
Johann Scholten & Sohn GmbH, Duisburg (Neustr. 17, 47137 Duisburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Johann Scholten & Sohn, Inhaberin Renate Scholten e. K. (Amtsgericht Duisburg - HRA >) auftretenden Kaufmann Scholten, Renate, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.