Johann W. Welker Gemeinnützige Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Welkerstraße 17, 47053 Duisburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an - Welker Stiftung in Duisburg; - Mechtild und Günter Welker-Stiftung in Vechta; - Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt; - Bürgerstiftung Duisburg; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere in Not geratene Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne; - Vermietung von Altenwohnungen. Die Begünstigten können aus der Zuwendung der Mittel keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung gegen die Gesellschaft herleiten.
Johann W. Welker Gemeinnützige Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Welkerstraße 17, 47053 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 a (jetzt § 3 - Gemeinnützigkeit) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Welkerstraße 17, 47053 Duisburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an - Welker Stiftung in Duisburg; - Mechtild und Günter Welker-Stiftung in Vechta; - Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt; - Bürgerstiftung Duisburg; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere in Not geratene Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne; - Vermietung von Altenwohnungen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.