Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Dr. Grimm, Michael, Bonn, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
11.08.2023
Halbach |
HRB 9647: Johanna Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Rulf, Philipp, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Steimel, Jürgen, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9647: Johanna Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn.
HRB 9647: Johanna Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bonn, Johanna-Kinkel-Straße 2-4, 53175 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn.
HRB 9647: Johanna Beteiligungsverwaltungs GmbH, Bonn, Johanna-Kinkel-Straße 2-4, 53175 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.03.2015 mit der HEEP-Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Bonn mit Sitz in (Amtsgericht Bonn HRB 13637) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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