HRA 2568: Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bottrop, Heimannstr. 32, 46240 Bottrop. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bottrop, Heimannstr. 32, 46240 Bottrop. Prokura erloschen: Lienz, Peter, Bottrop; Schäfer, Hermann, Bottrop. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bottrop, Heimannstr. 32, 46240 Bottrop. Prokura erloschen: Weigt, Hans-Jürgen, Dortmund.
Johannes Brockmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft, Bottrop, Heimannstr. 32, 46240 Bottrop.Geschäftsanschrift: Heimannstr. 32, 46240 Bottrop. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 23.04.2010 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbetrieb "Fenster und Türen") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Brockmann Fenster und Türen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4685) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.