HRB 13560: Johannes Kraft GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 1 - 3, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 13560: Johannes Kraft GmbH, Stuttgart, Handwerkstr. 1 - 3, 70565 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frauenlob Deutshland UG (haftungsbeschränkt)", Bondorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708287) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.