Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Galmsbüll, Koogsreihe 12, 25899 Galmsbüll. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen..
Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Galmsbüll, Koogsreihe 12, 25899 Galmsbüll. Liquidator:Annuss, Reinhard, Niebüll, Kaufmann; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2009 ist die Gesellschaft aufgelöst. Geschäftsanschrift eingetragen..
Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Galmsbüll(Koogsreihe 12, 25899 Galmsbüll). Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2007 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 225.800 EUR auf 25.000 EUR und die Änderung von § 4 (Stammkapital) beschlossen..
Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niebüll(Koogsreihe 12, 25899 Galmsbüll). l Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5.11.2007 ist der Sitz der Gesellschaft unter Änderung von § 1 der Satzung von Niebüll nach Galmsbüll verlegt worden..
Johannes Spehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niebüll(Zum Stellwerk 3, 25899 Niebüll). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Nordfriesland Fleisch GmbH mit Sitz in Niebüll (Amtsgericht Flensburg, HRB 1131 NI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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