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Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH, Berlin (HRB 124070 B)

Firmendaten

Anschrift
Schönwalder Allee 26
13587 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 030/33609-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.evangelisches-johannesstift.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2009
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 124070 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 124070 B verzeichnet. Nach der Gründung am 10.12.2009 hat die Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben, die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden, Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 200.000,00 EUR. Die Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.08.2024)

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Registermeldungen 8

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
8 a)
Johannesstift Diakonie Jugendhil-
fe gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.08.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1 (Firma).
a)
21.08.2022
Melchior
Calendar 20.12.2021
Veränderung

HRB 124070 B: Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH, Berlin, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben, die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden, Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

Calendar 21.06.2018
Veränderung

HRB 124070 B: Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH, Berlin, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin. Gegenstand: Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden. Die Gesellschaft kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung der Wohlfahrtspflege vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

Calendar 06.11.2012
Veränderung

Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH, Berlin, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin. Prokura: 1. Grave, Bettina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.

Calendar 10.08.2010
Berichtigung

Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH, Berlin, Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin. Änderung zu Nr. 1:; Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt; Geschäftsführer:; Lorch, Andreas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit anderen als gemeinnützig eingetragenen Institutionen abzuschließen.

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Historie 5

21.08.2022
Firmenname geändert

alt:
Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH

neu:
Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH

06.11.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Bettina Grave
Prokurist

10.08.2010
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Andreas Lorch
Geschäftsführer

19.07.2010
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
200.000,00 EUR

13.01.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Lorch
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 11.01.2010