HRB 9667: Johanneswerk in Lemgo gGmbH, Lemgo, Leopoldstraße 61 c, 32657 Lemgo. Einzelprokura: Klennert, Elisabeth, Steinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9667: Johanneswerk in Lemgo gGmbH, Lemgo, Leopoldstraße 61 c, 32657 Lemgo. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 61 c, 32657 Lemgo. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb stationärer, teilstationärer und ambulanter Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie weiterer Unternehmen und sonstiger Einrichtungen, die die Pflege und Betreuung zum Gegenstand haben oder dieser unmittelbar dienen. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Bensiek, Burkhard, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Dr. de Vries, Bodo, Bocholt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des St. Loyen, Verein für die Betreuung alter und junger Menschen e.V., Lemgo (Amtsgericht Lemgo VR 246) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.