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Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (HRB 4031) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mainzer Str. 30
66111 Saarbrücken
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4031
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Saarbrücken war im Handelsregister Saarbrücken unter der Nummer HRB 4031 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 13.08.2008
Löschung

Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Mainzer Straße 30, 66111 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Wittlich HRB 1023) wurde am 31.07.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.

Calendar 30.07.2008
Veränderung

Johannishof Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Mainzer Straße 30, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2008 mit der VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 1023) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.08.2008
Registervorgang

Löschung 08.08.2008