Johanniter Wohn- und Fördergemeinschaft Wuppertal e.V., Wuppertal (Platiniusstr. 34, 42105 Wuppertal).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Johanniter-Unfall-Hilfe am 10.08.2007 eingetragen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Johanniter Wohn- und Fördergemeinschaft Wuppertal e.V., Wuppertal (Platiniusstr. 34, 42105 Wuppertal). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.11.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2006 mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 17661 Nz) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.