HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Verschmelzung ist im Firmenbuch der übernehmenden AE BG Omega Holding GmbH am 19. Oktober 2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Johnson & Johnson Group Holdings GmbH erfüllt alle Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme auf die AE BG Omega Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 436210 k. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des übernehmenden Rechtsträgers erfüllt sind. Ergänzung der Eintragung vom 19.09.2016.
HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Johnson & Johnson Group Holdings GmbH erfüllt alle Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme auf die AE BG Omega Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 436210 k. Berichtigung der Eintragung vom 09.08.2016 von Amts wegen.
HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 5. August 2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 5. August 2016 mit der AB BG Omega Holding GmbH, einer Gesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 436210 k)) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des übernehmenden Rechtsträgers erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16076: Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Neuss, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss. Die Gesellschaft hat dem Handelsregister einen Verschmelzungsplan mit der Johnson & Johnson Group Holdings GmbH (eingetragen bei dem Amtsgericht Neuss unter HRB 16076) als übertragenden Gesellschaft und der AE BG Omega Holding GmbH (künftig Johnson & Johnson Group Holdings GmbH), einer Gesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch der Republik Österreich unter FN 436210 k) als übernehmender Gesellschaft vorgelegt.Die Modalitäten können über die Johnson & Johnson Group Holdings GmbH, Johnson & Johnson Platz 1, 41470 Neuss, eingeholt werden.
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