HRB 3573: Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxembourg) (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 206528) am 09.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 3573: Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2020 mit der Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 206528) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3573: Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen. Bekanntmachung gemäß § 122d UmwG. Dem Registergericht ist der Entwurf des Verschmelzungsplan über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Johnson Controls International GmbH mit der Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à r.l. am 29.04.2020 elektronisch zum Handelsregister eingereicht worden. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt die folgenden Gesellschaften: a) als übertragende Gesellschaft: Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firma: Johnson Controls International GmbH, Sitz: Kaiserslautern, inländische Anschrift: Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen, b) als übernehmende Gesellschaft: Rechtsform:Société a responsabilitée limitée (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Luxemburgischen Rechts), Firma: Johnson Controls Luxembourg Germany Holding S.à r.l., Sitz: Luxemburg, Anschrift: 2, Rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg. 2. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) die übertragende Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 3573. b) die übernehmende Gesellschaft im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) unter Registernummer B 206528. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter: a) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder die übertragende noch die übernehmende Gesellschaft haben Minderheitsgesellschafter. Alleingesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft, Alleingesellschafter der übernehmenden Gesellschaft ist die Johnson Controls GmbH mit Sitz in Burscheid, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49198. Insoweit sind Angaben zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter nicht zu machen. b) Rechte der Gläubiger: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Zweimonatsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. der Anspruch geht unter, wenn er nicht fristgerecht geltend gemacht wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Johnson Controls International GmbH, Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen, geltend zu machen. In dem Anspruchsschreiben ist die geltend gemachte Forderung oder ihr Anspruchsgrund so genau zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der angegebenen inländischen Geschäftsanschrift ist die übertragende Gesellschaft für weitere Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung von Gläubigerrechten erreichbar.
HRB 3573: Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, Industriestraße 77e, 51399 Burscheid. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Schimmersfeld 5-7, 40880 Ratingen. Nicht mehr Geschäftsführer: De Waele, Jean-Philippe, Kampenhout, * ‒.‒.‒‒. Geändert nunmehr Geschäftsführer: Schieser, Peter, Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3573: Johnson Controls International GmbH, Kaiserslautern, Industriestraße 77e, 51399 Burscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schachler, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schieser, Peter, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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