HRA 48705: Johnson Matthey GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Volger-Straße 9b, 65843 Sulzbach. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Johnson Matthey Management GmbH, Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103410). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 48705: Johnson Matthey GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Volger-Straße 9b, 65843 Sulzbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Johnson Matthey Holding GmbH mit dem Sitz in Redwitz (Amtsgericht Coburg, HRB 3723) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 48705: Johnson Matthey GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Volger-Straße 9b, 65843 Sulzbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der x-Zyme GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 41418) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 1232: Johnson Matthey GmbH & Co. KG, Emmerich am Rhein, Wardstraße 17, 46446 Emmerich am Rhein. Der Sitz ist nach Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt HRA 48705) verlegt.
HRA 48705: Johnson Matthey GmbH & Co. KG, Sulzbach, Otto-Vogler-Straße 9b, 65843 Sulzbach. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Otto-Volger-Straße 9b, 65843 Sulzbach.
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