HRB 29140: Johnson Matthey GmbH, Sulzbach, Otto-Volger-Str. 9b, 65843 Sulzbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alfa Aesar GmbH & Co. KG am 14.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29140: Johnson Matthey GmbH, Sulzbach, Otto-Volger-Str. 9b, 65843 Sulzbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Alfa Aesar GmbH & Co. KG mit Sitz in Emmerich (Amtsgericht Kleve, HRA 1232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Johnson Matthey GmbH, Sulzbach, Otto-Volger-Str. 9b, 65843 Sulzbach.Geschäftsanschrift: Otto-Volger-Str. 9b, 65843 Sulzbach. Mit der Alfa Aesar GmbH&Co. KG mit Sitz in Emmerich (Amtsgericht Kleve HRA 1232) als herrschendem Unternehmen ist am 01.09.2010 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Johnson Matthey GmbH, Sulzbach (Otto-Volger-Str 19, 65843 Sulzbach). Mit der Alfa Aesar GmbH & Co. KG, mit Sitz in Emmerich (Amtsgericht Kleve, HRA 1232) als herrschendem Unternehmen ist am 23.01.2008 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 zugestimmt.
Johnson Matthey GmbH, Sulzbach (Otto-Volger-Str 19, 65843 Sulzbach). Der mit der Johnson Mattey (Deutschland) Managment GmbH & Co KG, nunmehr: Alfa Aesar GmbH & Co KG, Emmerich (Amtsgericht Kleve, HRA 1232) am 27.01./07.02.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.03.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.