HRB 79230 B: Joinex Holding GmbH, Bad Oeynhausen, Breite Straße 3 b, 13187 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Bad Oeynhausen; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Bad Oeynhausen verlegt (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 16789). neue Anschrift: Fürstenwinkel 5, 32549 Bad Oeynhausen
HRB 16789: Joinex Holding GmbH, Bad Oeynhausen, Fürstenwinkel 5, 32549 Bad Oeynhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1994 mit Änderung vom 13.12.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 79230 B) nach Bad Oeynhausen beschlossen. Geschäftsanschrift: Fürstenwinkel 5, 32549 Bad Oeynhausen. Gegenstand: Der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art sowie deren Verwaltung einschließlich der Übernahme deren Geschäftsführung. Stammkapital: 550.000,00 DM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Marklund, Micael, Skelleftea / Schweden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Platow, Rainer, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 79230 B: Joinex Holding GmbH, Berlin, Breite Straße 3 b, 13187 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Holmström, Sven-Olof; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Joinex GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 48688) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 79230 B: Joinex Holding GmbH, Berlin, Breite Straße 3 b, 13187 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Breite Straße 3 b, 13187 Berlin