HRB 736643: Joram GmbH, Elchesheim-Illingen, Am Alten Wald 6, 76477 Elchesheim-Illingen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Joram & Herz GmbH. Sitz verlegt; nun: Muggensturm. Neue Geschäftsanschrift: Heinkelstraße 14 B, 76461 Muggensturm. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines Stukkateur- und Malermeisterbetriebs mit Übernahme und Fortführung der Betriebe "Chr. Joram Stuckateurbetrieb" in Elchesheim-Illingen und "Dietmar Herz GmbH" in Muggensturm. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Dietmar Herz GmbH, Muggensturm (Amtsgericht Mannheim HRB 521455) begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
HRB 736643: Joram GmbH, Elchesheim-Illingen, Am Alten Wald 6, 76477 Elchesheim-Illingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2020. Geschäftsanschrift: Am Alten Wald 6, 76477 Elchesheim-Illingen. Gegenstand: Stuckateurbetrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lott, Martin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Martin Lott, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Chr. Joram Stuckateurbetrieb, Inh. Martin Lott e.K.", Elchesheim-Illingen (Amtsgericht Mannheim, HRA 709355) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.04.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.