HRB 88050: Jordan IM Service GmbH, Köln, Oberstraße 75, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 26.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2017 mit der Jordan IMS Limited mit Sitz in Nottingham/Vereinigtes Königreich, (Companies House, No.05979431) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88050: Jordan IM Service GmbH, Köln, Oberstraße 75, 51149 Köln. Es wird bekannt gemacht, dass der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft (Urkunde Nr. 848/2017 des Notars Dr. Ulrich Temme vom 26.05.2017, Notar in Düsseldorf) beim Registergericht eingereicht worden ist.Es wird gemäß § 122 d Satz 2 UmwG bekannt gemacht: 1. An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Jordan IMS Limited, eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts in der Rechtsform der Private Limited Company by shares mit dem Sitz in Nottingham, Großbritannien.b) Als aufnehmende Gesellschaft die Jordan IM Service GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Köln, Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Jordan IMS Limited ist im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff unter der Company No. 5979431 eingetragen.b) Jordan IM Service GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88050 eingetragen.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird Folgendes mitgeteilt.a) Bei der übernehmenden Jordan IM Service GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 22 UmwG i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Jordan IM Service GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Jordan IM Service GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Jordan IM Service GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden ( 22 Abs. 1 5. 3 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Gem. § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Jordan IM Service GmbH (Anschrift: Oberstr. 75, 51149 Köln) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Jordan IM Service GmbH gefordert werden.b) Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Jordan IMS Limited kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMER).Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Jordan IM Service GmbH, 51149 Köln, Oberstr. 75, angefordert werden.
HRB 88050: Jordan IM Service GmbH, Köln, Oberstraße 75, 51149 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2016. Geschäftsanschrift: Oberstraße 75, 51149 Köln. Gegenstand: der Handel mit und der Service für Industriemaschinen, insbesondere die Wartung und Reparatur von Drehautomaten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jordan, Olaf, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.