Josef Bosbach Tief- und Straßenbau-Unternehmung GmbH, Kürten (Dahl 4, 51515 Kürten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Josef Bosbach GmbH & Co. KG Tief- und Straßenbau-Unternehmung am 08.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Josef Bosbach Tief- und Straßenbau-Unternehmung GmbH, Kürten (Dahl 4, 51515 Kürten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Josef Bosbach GmbH & Co. KG Tief- und Straßenbau-Unternehmung mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 19439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.