Josef Kasteleiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haiger (Geisenbach 12, 35708 Haiger). Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Handelsregister des Alleingesellschafters (Amtsgericht Wetzlar HRA 6853) am 11.9.2007 wirksam geworden.
Josef Kasteleiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haiger (Geisenbach 12, 35708 Haiger). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.8.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.8.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Kasteleiner Naturstein e.K., Inh. Klaus Kasteleiner auftretenden Kaufmann Klaus Kasteleiner übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.