Josef Kochhan GmbH & Co. KG, Brey (Mainzer Straße 1-3, 56321 Brey). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Josef Kochhan e.K. am 05.09.2007 wirksam geworden.
JoKo GmbH & Co. KG, Brey (Mainzer Straße 1-3, 56321 Brey). Neue Firma: Josef Kochhan GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 das Vermögen des Josef Kochhan e.K. mit Sitz in Brey (AG Koblenz HRA 1796) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JoKo GmbH & Co. KG, Brey (Mainzer Straße 1-3, 56321 Brey, Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Holz, Baustoffen, Eisenwaren, Fliesen, Sanitär-, Heizungs- und Gartenbedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Joko Verwaltungs GmbH, Brey (Koblenz 20639), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.