HRA 6055: Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, 41334 Nettetal, Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH am 02.10.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6055: Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, 41334 Nettetal, Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH mit Sitz in Nettetal (Amtsgericht Krefeld HRB 13321) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Josef L. Rameckers Maschinenfabrik KG, Mönchengladbach, Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Nettetal. Geschäftsanschrift: Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Der Sitz ist nach Nettetal (jetzt: Amtsgericht Krefeld, HRA 6055; künftig firmierend unter: Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH & Co. KG) verlegt.
Josef L. Rameckers Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, 41334 Nettetal, Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Berger Feld 3-5, 41334 Nettetal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Rameckers, Gisela, Neustadt/Weinstr., * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Josef L. Rameckers Maschinenfabrik Verwaltung GmbH, 41334 Nettetal (Krefeld HRB 13321). Einzelprokura: Möckel, Ursula, Nettetal. Prokura erloschen: Röhlen, Helmut, Nettetal. Der Sitz ist von Mönchengladbach (bisher AG Mönchengladbach HRA 8987) nach Nettetal verlegt. Ferner wurde die Firma um den Zusatz "GmbH & Co. " erweitert.