Josef Landwehr GmbH, Handrup, Am Mühlenberg 1, 49838 Handrup. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2011 im Wege der Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Josef Landwehr, Handrup, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49838 Handrup
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH