HRA 9513: Josef Latz Gaststättenbetriebs KG, Dinslaken, Hünxer Str. 156, 46537 Dinslaken. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Josef Latz Gaststättenbetriebs KG, Dinslaken (Hünxer Str. 156, 46537 Dinslaken, der Betrieb von Gaststätten und Schankwirtschaften aller Art. Die Gesellschaft kann auch die Vermittlung von Geschäften der vorstehenden Art betreiben. Die Gesellschaft ist mit Zustimmung aller Gesellschafter berechtigt, auch andere Tätigkeiten auszuüben, die ihren fachlichen und sachlichen Möglichkeiten entsprechen. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Latz, Josef, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Josef Latz Gaststättenbetriebs GmbH, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HR B 9799) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.