Josef Mohr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Buchholz, Industriepark Nord 27, 53567 Buchholz. Prokura erloschen: Marbach, Wilhelm Ewald, Hennef, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.03.2013 mit der WERIT Sanitär-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Buchholz (HRA 11593) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53567 Buchholz
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH