HRB 8132:Josef Pink GmbH, Saarbrücken (Rappoltsweilerstraße 20, 66113 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Josef Pink GmbH, Saarbrücken (Rappoltsweilerstraße 20, 66113 Saarbrücken).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Josef Pink GmbH, Saarbrücken (Rappoltsweilerstraße 20, 66113 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Pink, Thomas, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒. Eintragung wegen nachträglichen Mangels einer wesentlichen rechtlichen Vorraussetzung von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht.
Josef Pink GmbH, Saarbrücken (Rappoltsweilerstraße 20, 66113 Saarbrücken).Das Amtsgericht beabsichtigt, die Eintragung des Geschäftsführers von Amts wegen gemäß § 395 FamFG in Verbindung mit § 6 Abs 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG als nachträglich rechtlich unzulässig zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).