HRB 94717: Josef Reich Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 22, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens, Dauer) beschlossen. Neue Firma: Josef Reich Beteiligungen GmbH. Neuer Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art sowie die Beratung solcher Unternehmen, insbesondere in Fragen der Geschäftsführung. Der Erwerb von Grundstückseigentum und Erbbauchrechten zur Bebauung mit Geschäftsfhäusern, deren Vermietung und Verwaltung.
Josef Reich Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 22, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012. Geschäftsanschrift: Holzhausenstraße 22, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb von Grundstückseigentum und Erbbaurechten zur Bebauung mit Geschäftshäusern, deren Vermietung und Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reich, Josef, Ramat Ha Sharon, Israel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Josef Reich Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45261). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.