Josef Schmeinck Sport- und Freizeitanlagen GmbH, Rhede (Am Böwing 14, 46414 Rhede). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kondor Wessels Region Ost GmbH am 22.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Josef Schmeinck Sport- und Freizeitanlagen GmbH, Rhede (Am Böwing 14, 46414 Rhede). Nicht mehr Geschäftsführer: de Rijke, Adrianus Marinus, PN Oosterhout/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Spronk, Rijk, RK Barchem/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Hegeman, Johannes G.S., Königs Wusterhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.05.2006 mit der Kondor Wessels Region Ost GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 55566) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.